Bikes wie Kawasakis Z125 darf man künftig mit dem Autoführerschein fahren – wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Bikes wie Kawasakis Z125 darf man künftig mit dem Autoführerschein fahren – wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt. (© Kawasaki)
Branche

Zielgruppe Autofahrer: Ohne Prüfung auf die 125er
08.01.2020

Der Bundesrat winkte überraschend einen Verordnungsentwurf des Verkehrsministers durch. Die Fahrschulen dürfen bereits entsprechend ausbilden.

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimetern und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 Kubik bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW durften bislang ausschließlich mit einem Führerschein der Klasse A1 legal im deutschen Straßenverkehr bewegt werden. Bereits 16-Jährige durften diese Lizenz erwerben. In einem auch für viele Insider überraschenden Votum machte der Bundesrat kurz vor dem Jahreswechsel den Weg für einen erweiterten Zugang zum Leichtkraftrad frei.

Seit dem 31. Dezember 2019 können leichte Roller und Motorräder der Klasse A1 (125 Kubikzentimeter) auch mit dem Autoführerschein gefahren werden. Voraussetzungen sind laut der Legislative ein Mindestalter von 25 Jahren, der Besitz des Pkw-Führerscheins seit mindestens fünf Jahren sowie das Absolvieren einer theoretischen und praktischen Ausbildung in einer Fahrschule über insgesamt 13,5 Zeitstunden (neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten). Eine abschließende Prüfung ist demzufolge nicht nötig.

Nach Vorlage eines Nachweises der Fahrschule über die Ausbildung kann man sich die Fahrberechtigung anschließend unter der Prüfnummer 196 in den Führerschein eintragen lassen. Der Industrieverband Motorrad (IVM), der sich zuvor für die Umsetzung des vereinfachten Zugangsverfahrens zur 125er-Klasse eingesetzt hatte, weist darauf hin, dass diese Regelung nur innerhalb Deutschlands gültig sei, das heißt: Die Führerschein-Erweiterung sei im Ausland ungültig – ein Fahren eines A1-Fahrzeuges mit dieser Lizenz außerhalb von Deutschland sei demnach nicht erlaubt.

Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung vom 20. Dezember 2019 einem entsprechenden Verordnungsvorschlag der Bundesregierung zugestimmt – überraschend auch für viele Insider. Zahlreiche Interessengruppen hatten zuvor den Plänen von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) eine Absage erteilt und insbesondere Gründe der Verkehrssicherheit angeführt. Nachdem die Verordnung kurz darauf im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und am nächsten Tag bereits in Kraft trat, dürfen Fahrschulen die Ausbildung bereits durchführen.

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