Branche

Warum E-Bike-Schäden oft zur Überraschung werden
03.12.2025

Wie es mit Gewährleistung, Versicherung und Realität wirklich aussieht.

Mit der steigenden Zahl an E-Bikes wächst auch der Informationsbedarf rund um Gewährleistung und Schadensfälle. Viele Nutzer gehen nicht nur von einer länger reichenden Gewährleistungsabdeckung aus, sondern setzen gleichzeitig voraus, dass zusätzlich eine Fahrradversicherung künftig alle Eventualitäten absichert. Tatsächlich gilt die gesetzliche Gewährleistung nur 2 Jahre und ausschließlich für Mängel, die schon beim Kauf vorhanden waren. Zudem geht in der zweiten Hälfte des Gewährleistungszeitraums die Beweislast auf den Käufer über. Das heißt, im zweiten Jahr muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf vorlag. „Dieser Punkt ist den meisten E-Bike-Fahrern nicht bewusst“, sagt Dr.-Ing. Dominic Gruß, Geschäftsführer der DINGES GmbH, die sich auf Reparaturen von E-Bike-Antrieben spezialisiert hat. „Viele sind überrascht, dass Probleme, die erst nach längerer Nutzung auftreten, nicht unter die Gewährleistung fallen.“ Im weiteren Verlauf stellt sich dann häufig die Frage, ob eine Versicherung einspringt – was jedoch ebenso selten der Fall ist, da nicht immer auch Schäden durch Verschleiß oder Wasserschaden abgedeckt sind. 

Spätfolgen statt Gewährleistungsfall 
Typische Defekte zeigen sich in den meisten Fällen nach etwa 5 Jahren oder rund 10.000 Kilometern Fahrleistung auf, wobei Alter und Kilometerstand variieren. Verschleiß, Dauerbelastung und Feuchtigkeitseinflüsse führen dabei zu Schäden, die zeitlich weit außerhalb der Gewährleistungsfrist liegen. „Das sorgt im Schadensfall regelmäßig für Frustration, da Nutzer fälschlicherweise mit einer Reparatur auf Gewährleistungsbasis rechnen“, erklärt Dominic Gruß. Dabei darf nicht unterschätzt werden, dass E-Bikes im Vergleich zu konventionellen Fahrrädern vermehrt genutzt und durch die zusätzliche Unterstützung durch den Motor stärker beansprucht werden. Bei frühzeitigen Defekten verhalten sich viele Fachhändler und Hersteller zwar oft kulant, ein Rechtsanspruch auf eine Reparatur oder einen Austausch besteht jedoch nach Ablauf der 2 Jahre nicht. 

Versicherung: kein Rundumschutz 
Auch der Blick auf Fahrradversicherungen führt häufig zu Fehleinschätzungen. Eine Absicherung kann für hochwertige E-Bikes sinnvoll sein, da Bauteile wie Motor oder Akku teuer sind. „Für einige Modelle im mittleren oder unteren Preissegment lohnt sich eine umfassende Police jedoch kaum“, so der Spezialist für E-Bike-Antriebe. „Zudem decken viele Versicherungen gerade jene Schäden nicht ab, die bei E-Bikes besonders häufig auftreten – etwa Elektronikprobleme, Unfallschäden, Korrosion oder schleichenden Verschleiß.“ Vor Abschluss einer Versicherung sollte man daher gut vergleichen und abwägen.

Reparaturen häufiger als gedacht 
Bieten Händler oder Hersteller keinen Reparaturservice an, wird Nutzern oft ein kompletter Motoraustausch empfohlen. Diese Empfehlung basiert häufig jedoch nicht auf technischen Notwendigkeiten. Zahlreiche Schäden lassen sich instand setzen, ohne den gesamten Motor zu ersetzen. „In vielen Fällen lässt sich ein Defekt beheben, auch wenn der erste Eindruck etwas anderes vermuten lässt“, betont Dominic Gruß. „Reparaturen sind oftmals deutlich günstiger und nachhaltiger als ein Austausch des gesamten Antriebs, insbesondere auch bei Verschleißdefekten nach höheren Kilometerleistungen.“

Transparenz verhindert unnötige Kosten 
Der Informationsbedarf bleibt hoch: Unklarheiten über die Grenzen der Gewährleistung, die tatsächlichen Leistungen von Versicherungen und die oft unterschätzten Reparaturmöglichkeiten führen zu Fehlannahmen und vermeidbaren Kosten. „E-Bike-Besitzer brauchen realistische Informationen, um besser einschätzen zu können, welche Optionen im Schadensfall tatsächlich bestehen“, fasst Dominic Gruß zusammen. Eine bessere Verständlichkeit von Gewährleistung, Versicherungsumfang und Reparierbarkeit schafft die Grundlage dafür, im Schadensfall richtig zu handeln und unnötige Kosten zu vermeiden. 

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