Der Dreiradroller MP3 von Piaggio – nach Auffassung der Italiener das (patentgeschützte) Original der Gattung...
Der Dreiradroller MP3 von Piaggio – nach Auffassung der Italiener das (patentgeschützte) Original der Gattung... (© Piaggio)
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Update: Peugeot wehrt sich gegen Piaggio-Vorgehen in Sachen Dreirad-Roller
21.09.2021

Zwei Gerichte kommen laut Piaggio zum Schluss, Peugeot habe Patente in Sachen Neigetechnik verletzt. Die Franzosen wollen das so nicht stehen lassen.

Die Piaggio-Gruppe, die sich bereits mehrfach öffentlichkeitswirksam gegen Nachahmer, etwa beim Kultroller Vespa, zur Wehr gesetzt hatte, steckt aktuell in einem juristischen Feldzug gegen Wettbewerber Peugeot Motocycles. Wie der italienische Fahrzeugbauer unlängst via Pressemitteilung verbreitete, hätten Gerichte in Paris und Mailand erstinstanzlich geurteilt, Peugeot Motocycles habe mit seinem Dreiradscooter Metropolis ein europäisches Patent auf die Technologie des Dreirad-Rollers Piaggio MP3 verletzt. Das fragliche Patent des Piaggio-Konzerns, auf das sich die Urteile beziehen und gegen die gemäß Verlautbarung noch Berufung eingelegt werden könne, betreffe die Neigetechnik an der Vorderachse besagter Fahrzeuge.

Bei Peugeot Motocycles habe man die jüngsten Gerichtsurteile „zur Kenntnis genommen“, wie Jan Breckwoldt, Geschäftsführer der Peugeot Motocycles Deutschland GmbH gegenüber der World of Bike betonte. Man sei „angespannt gelassen“, nichtsdestotrotz zuversichtlich, wie der Manager unterstrich. Denn Piaggio habe in dem seit 2014 laufenden Verfahren insgesamt vier Patentrechtsverletzungen und einen Verstoß gegen ein Geschmacksmuster ins Felde geführt – von dem jetzt nur noch eine einzige Patentrechtsstreitigkeit übrig geblieben sei. Gegen die jüngsten Urteile habe man Rechtsmittel eingelegt, was in den betreffenden Märkten Italien und Frankreich die Vollstreckung der von den Gerichten ausgesprochenen Verkaufs- und Vermarktungsverbote hemme. Andere Märkte außerhalb Frankreichs und Italiens seien von den Urteilen nach aktuellem Stand nicht betroffen. Darüber habe man auch die Händlerschaft bereits informiert. Im Übrigen sei man im Hause Peugeot Motocycles vollauf davon überzeugt, dass sich die eigene Technik grundsätzlich von jener von Piaggio unterscheide, so Jan Breckwoldt.

Wie Piaggio mitgeteilt hatte, sei Peugeot Motocycles in Frankreich zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1,5 Millionen Euro verurteilt worden – zuzüglich weiterer Strafen wegen Zuwiderhandlung und Prozesskosten. Das Urteil des Pariser Gerichts verbiete es Peugeot Motocycles, das Teil des indischen Fahrzeugkonzerns Mahindra ist, außerdem auf französischem Gebiet die Herstellung, die Werbung, den Vertrieb, die Einfuhr, die Ausfuhr, die Benutzung und/oder den Besitz von dreirädrigen Motorrollern, die das von der Piaggio-Gruppe patentierte Steuerungssystem verwenden – einschließlich des Peugeot Metropolis, schreibt Piaggio. Das Gericht in Mailand wiederum hatte Peugeot Motocycles nach Piaggio-Darstellung auf italienischem Gebiet die Einfuhr, die Ausfuhr, die Vermarktung und die Werbung (offline und online) für den Peugeot Metropolis untersagt und eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro für jedes verkaufte Fahrzeug nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen nach Bekanntgabe des Urteils festgesetzt. Peugeot Motocycles müsse außerdem alle „gefälschten Fahrzeuge“, so der O-Ton der Italiener, in Italien innerhalb von 90 Tagen aus dem Verkauf nehmen, wobei für jeden Tag der Verzögerung bei der Vollstreckung des Urteils ein zusätzliches Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro zu zahlen sei, betont man bei der Piaggio Group.

Durch den Widerspruch Peugeots sind diese drastischen Maßnahmen derzeit offenbar ausgesetzt – Ende offen. Die World of Bike bemüht sich, Sie auf dem Laufenden zu halten.

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