Das Testprocedere hat sich geändert für die Zulassung von Motorradhelmen.
Das Testprocedere hat sich geändert für die Zulassung von Motorradhelmen. (© TÜV Rheinland)
Branche

TÜV Rheinland: Neue Sicherheitsnorm für Motorradhelme am Start
09.02.2022

Der Motorradhelm ist gleichsam das Herzstück jeder Fahrerausrüstung auf dem Motorrad. Der TÜV Rheinland informiert über den aktuellen Sachstand in Sachen Sicherheitsnormen.

Wie das Prüfunternehmen mitteilt, steht in Kürze im Helmsektor ein weiterer Optimierungsschritt in Sachen Sicherheit an: die Einführung der Norm ECE-R 22.6. Sie löst schrittweise die fast zwanzig Jahre alte und derzeit noch geltende ECE-R 22.5 ab. Schrittweise heißt: Ab Juni 2022 dürfen laut TÜV in der Europäischen Union nur noch neu entwickelte Helmmodelle in den Markt gebracht werden, die die Anforderungen der Version 6 erfüllen. Ein Jahr später ist dann auch die Produktion „alter“ Helme der Norm ECE-R 22.5 untersagt.

Wichtig für Motorradfahrer: „Niemand muss jetzt einen neuen Helm kaufen. Schutzhelme, die der Norm ECE-R 22.5 entsprechen, dürfen auch künftig getragen werden“, so TÜV Rheinland-Experte Peter Schaudt. Sie seien auch unverändert sicher, allerdings bringen die neuen Vorschriften dem Fachmann zufolge wesentliche Neuerungen, die in der Praxis im Ernstfall zu einem Plus an Sicherheit führen können.

Prüfprogramm für neue Helmmodelle erheblich erweitert
„Das Prüfprogramm für die Motorradhelme wird nach der neuen Sicherheitsnorm ECE-R 22.6 um fast ein Drittel erweitert. Wir führen auf unseren Testständen neue und zudem mehr Prüfungen durch als bislang“, erläutert Prüfingenieur Schaudt, der selbst an der Entwicklung der neuen Norm mitgewirkt hat. So würden unter anderem Aufpralltests in verschiedenen Varianten und mit drei verschiedenen Geschwindigkeiten zwischen rund 20 und 30 km/h (6 bis 8,2 m/s) vorgenommen. Nach der bisherigen Norm waren laut TÜV fünf so genannte Prüfpunkte am Helm vorgegeben, nun können diese von den Prüfingenieuren flexibler gewählt werden. Auch ein Rotationstest sei neu, der die Drehung des Kopfes beim möglichen Aufprall simuliere. Das Visier muss den Prüfern zufolge unter anderem beim Beschuss mit einer Stahlkugel bei 60 Meter pro Sekunde entsprechenden Widerstand nachweisen – umgerechnet 216 km/h. Auch weitere Tests zu Kinnriemen, Verschluss sowie verschiedene Abstreiftests sind laut TÜV nach der ECE-R 22.6 vorgesehen.

Eine wichtige Neuerung für Hersteller: Tests werden dem TÜV Rheinland zufolge in der Umweltsimulation bei Temperaturen von minus 10 bis plus 50 Grad Celsius durchgeführt. Solche Extremtests, das betonen die Experten, seien wichtig, weil die verschiedenen Materialien entsprechend unterschiedlich reagierten. In der bisherigen Norm ECE-R 22.5 seien sogar Tests bei minus 20 Grad Celsius vorgesehen gewesen. Diese sind laut TÜV nun nicht mehr erforderlich, was Herstellern andere Möglichkeiten bei der Materialwahl eröffnen wird.

Passform und richtiger Sitz besonders wichtig
Unverändert wichtig beim Kauf eines neuen Helmes sind aus Sicht von Schaudt eine ausführliche Beratung und das eigene Gefühl. Deshalb sei Anprobe wichtig. „Kopf und Helm müssen perfekt zueinander passen. Jeder muss sich beim Anprobieren und mit der Handhabung selbst wohlfühlen. Zudem gilt: Ein Etikett im Helm muss Auskunft darüber geben, nach welcher Norm und wo der Helm genehmigt wurde.“

Übrigens: Auf dem Etikett bedeutet die Kennzeichnung „E1“, dass der Helm in Deutschland genehmigt wurde und beispielsweise bei TÜV Rheinland geprüft wurde, „E3“ steht für eine Genehmigung in Italien. Der Umfang der Prüfung ist an einer „05“ (für die bisher gültige Norm) sowie „06“ für die Zulassung nach der neuesten Sicherheitsnorm ECE- 22.6 erkennbar.

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