Triumph gewährt ab sofort für alle Neufahrzeuge vier Jahre Herstellergarantie.
Triumph gewährt ab sofort für alle Neufahrzeuge vier Jahre Herstellergarantie. (© Triumph)
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Von Haus aus: Triumph gibt künftig vier Jahre Herstellergarantie
01.07.2021

Für Triumph läuft es. Der Hersteller, der bis Ende Mai bereits mehr als 2.500 Neufahrzeuge alleine im deutschen Markt untergebracht hat, weitet auch sein Service-Portfolio aus. Etwa in Sachen Garantie.

Seit dem heutigen 1. Juli 2021 räumt Triumph für jedes neue Modell aus dem eigenen Stall, das in Deutschland oder Österreich registriert wird, eine volle Herstellergarantie von vier Jahren ein. Das teilte der Hersteller jetzt mit und betonte, damit der erste und aktuell einzige Motorradhersteller mit einer derart umfassenden Garantieregelung zu sein.

Für die Kunden bringe die neue Regelung zusätzliche Vorteile, denn in den Garantiejahren Drei und Vier entfalle künftig die Selbstbeteiligung, es bestehe eine umfassendere Abdeckung bei Garantiefällen, zudem sei auch jedes Original-Zubehör, das mit dem Bike gekauft wurde, in den Garantieschutz eingeschlossen, heißt es vom Hersteller der Brit-Bikes. Auch die Händler freuten sich über die Änderung, da diese jetzt nur noch eine Anlaufstelle über die volle Laufzeit der Garantie haben.

Zum Hintergrund: Triumph hatte bisher die beiden Zusatzgarantie-Jahre Drei und Vier über den Fachdienstleister CG Car-Garantie Versicherungs-AG realisiert. „Ich will die Gelegenheit nutzen, um der CG Car-Garantie Versicherungs-AG für eine sehr erfolgreiche und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren ganz herzlich zu danken“, sagte Natalie Kavafyan, General Manager bei Triumph Motorrad Deutschland. „Indem wir unsere umfangreiche Herstellergarantie auf vier Jahre verlängern, unterstreichen wir unsere Stellung als Premium-Anbieter weiter“, so die Triumph-Chefin.

Den Triumph-Verantwortlichen ist es wichtig zu betonen, dass es auch weiterhin keine Kilometerbegrenzung gebe. Die vier Jahre Herstellergarantie gemäß den aktuellen Triumph-Garantiebedingungen liefen ab der Registrierung des neuen Motorrads und würden durch die Übergabe einer Garantieurkunde bestätigt. Da der Garantieanspruch beim Verkauf des Motorrads übertragen werde, erhalte der neue Besitzer die Urkunde zusammen mit den Fahrzeugdokumenten.

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