Branche

Gesetzgeber kippt deutschen Sonderweg bei 35 kW-Drosselung
09.01.2017

Bundesverkehrsministerium trimmt deutsches Stufenführerschein-Recht auf EU-Linie; eine Drosselung ist künftig nur noch von 70 kW Ausgangsleistung möglich.

Biker, die mit einem Stufenführerschein A2 aufs Motorrad steigen wollen, müssen beachten, dass ihr Fahrzeug maximal 35 kW (48 PS) leistet und mindestens 175 Kilo wiegt. Das schließt auch gedrosselte Fahrzeuge ein. Im EU-Ausland durfte und darf ein derart heruntergeregeltes Bike laut geltendem Recht maximal 70 kW Ausgangsleistung haben, bevor es auf die A2-konformen 35 kW gedrosselt wird. Diese Einschränkung hatte Deutschland im Rahmen der Führerscheinreform bislang nicht übernommen. Im Bundesgebiet durfte etwa auch eine GSX-R1000 mit einer Ausgangsleistung von 136 kW auf 35 kW gedrosselt werden - aber auch nur in Deutschland bewegt werden. Sobald man sich mit einer solchen Maschine ins benachbarte Ausland bewegte, war man gleichsam ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs.

Der deutsche Sonderweg in der Drosselung von Fahrzeugen auf das Stufenführerschein A2-gerechte 35 kW-Maß ist nun Geschichte. Die Europäische Kommission hatte das deutsche Treiben nicht länger mitansehen wollen und die Bundesrepublik vor den Europäischen Gerichtshof gezerrt. Grund: Man war in Brüssel mit der liberalen und pragmatischen Sichtweise in Deutschland und mit einer entsprechenden Auslegung des Führerscheinrechts nicht einverstanden. Da die Klage eindeutig Erfolg versprach, lenkte das Bundesverkehrsministerium nun ein und legte dem Bundesrat am 16. Dezember die „11. Änderungsverordnung zur Fahrerlaubnisordnung“ vor, die den deutschen Sonderweg in Sachen Drosselung abschaltet und das deutsche Führerscheinrecht auf die EU-weit einheitliche Linie trimmt. Der Bundesrat stimmte dem Vorschlag inzwischen zu, allerdings treten die Beschlüsse erst mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl) in Kraft - womit aber noch vor dem Saisonstart gerechnet wird.

Nach wie vor gilt aber ein Bestandsschutz - der aber auch nur für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland: Inhaber eines Führerscheins A2, der zwischen dem 19. Januar 2013 und dem Tag vor dem Erscheinungstermin der 11. Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt erteilt wurde, kommen in den Genuss dieses Bestandsschutzes. Sie dürfen weiterhin auf 35 kW gedrosselte Motorräder fahren, auch wenn deren Ausgangsleistung die 70 kW übersteigt - aber eben nur in Deutschland. Von Fahrten ins Ausland mit diesen Maschinen ist dringend abzuraten, denn hier droht gegebenenfalls die Stilllegung oder das Erlöschen jeden Versicherungsschutzes.

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