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EU-Parlament stimmte über ABS und Abgasregeln ab
12.12.2012

Motorräder und Roller über 125 ccm sollen ab 2016 sicherer und sauberer werden.

Am 20. November erfolgte eine richtungsweisende Abstimmung im EU-Parlament. Schon jetzt sind in Deutschland rund zwei Drittel aller Motorräder mit Antiblockiersystem (ABS) ausgestattet. In anderen Ländern wie Italien oder Spanien ist ABS jedoch weit weniger verbreitet. Das soll sich nach dem Beschluss des EU-Parlaments ändern. Ab 2016 müssen alle neuen Zweiräder über 125 ccm mit ABS ausgestattet sein. Ende 2019 soll die Kommission eine Analyse der Kosteneffizienz vorlegen, und wenn nötig und zweckmäßig, auch die verbindliche Ausrüstung kleinerer Motorräder mit ABS empfehlen. Der IVM zum Thema ABS: „Die Industrie ist ja im Vorfeld bereits eine Selbstverpflichtung zur Einführung von ABS eingegangen, bis 2015 die Mehrheit der Straßenfahrzeuge über 125ccm mit einer ABS-Option anzubieten. Deshalb halten wir die ABS-Zwangseinführung nach wie vor für überflüssig; durch die Ausnahme von Hardenduros und Trailfahrzeugen ist der Kompromiss aber akzeptabel geworden. Zumindest aus deutscher Sicht machen Angebot und Nachfrage des Marktes diese gesetzliche Regelung hingegen nicht mehr notwendig.“

Auch über die nächsten Abgasnormen wurde abgestimmt. Ab 2016 gelten für Zweiräder die Abgasnormen Euro-4, ab 2020 soll dann Euro-5 kommen. „Die neue Euro-4 Norm mit der vorgeschlagenen ambitionierten Senkung der Grenzwerte wird aus unserer Sicht die Zukunftsfähigkeit des motorisierten Zweirades hinsichtlich nachhaltigen Umweltschutzes unterstreichen. Zur Beurteilung der Wirksamkeit des beschlossenen Pakets wurde die Kommission vom Parlament mit einer umfassenden Studie zu einer angedachten weiteren Stufe Euro-5 beauftragt. Diese gilt es kritisch zu begleiten, denn bei aller Fortschreitung der umweltrelevanten Vorschriften muss individuelle Mobilität auch bezahlbar bleiben“, so die Stellungnahme des IVM zum Thema Abgasnormen.

Die neue Verordnung braucht noch die formale Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten und wird ausschließlich auf neue, ab 2016 verkaufte zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge und Quads Anwendung finden.

Bildnachweis: © European Union 2012 - European Parliament

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