Die Corona-Pandemie erschwert Fahrzeugherstellern den Übergang von der Techniknorm Euro 4 zu Euro 5.
Die Corona-Pandemie erschwert Fahrzeugherstellern den Übergang von der Techniknorm Euro 4 zu Euro 5. (© Ducati)
Branche

EU-Entscheid: Verbände sehen Motorradhandel entlastet
21.10.2020

Europaparlament verabschiedet Sonderregelung zur Ausweitung der sogenannten „auslaufenden Serie“-Regelung für Euro-4-Fahrzeuge.

Ab dem 1. Januar 2021 gilt europaweit für motorisierte Zweiräder die Techniknorm Euro 5. Noch nicht zugelassene Fahrzeuge, die nach der aktuellen Euro-4-Regelung homologiert sind, dürfen ab diesem Stichtag dann nur noch über eine Ausnahmegenehmigung im Rahmen einer sogenannten „auslaufenden Serie“ in Verkehr gebracht werden – in begrenzter Menge und nur innerhalb einer bestimmten Frist. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie wurde diese Regelung vom EU-Parlament nun durch eine Sonderregelung ergänzt, die Herstellern und Importeuren einen erweiterten Handlungsspielraum einräumt.

Wie der Industrie-Verband Motorrad (IVM) in einer aktuellen Pressemitteilung schreibt, habe das EU-Parlament dem Sonderweg mit großer Mehrheit zugestimmt. Auch der europäische Zweiradherstellerverband ACEM begrüßt die Entscheidung der Brüsseler Exekutive. Die Änderung werde Motorradhändlern und Unternehmen in ganz Europa dabei unterstützen, ihren Bestand an Euro-4-Fahrzeugen bis zum 31. Dezember 2021 verkaufen zu können.

Der Parlaments-Entscheid betrifft laut ACEM jenen Bestand an Fahrzeugen, der zum Zeitpunkt der Einführung der nationalen Lockdowns innerhalb der gesamten EU bereits auf Lager war. Der Verband beziffert diese Menge mit rund 550.000 Einheiten. Damit könnten deutlich mehr Fahrzeuge über sogenannte „auslaufende Serien“ vermarktungsfähig gehalten, als vor der Pandemie möglich gewesen wäre.

Christoph Gatzweiler, Ressortleiter Technik beim IVM, präzisiert: Es liege nun an den Inverkehrbringern, sich für eine von zwei Möglichkeiten zu entscheiden, die Zulassungsfähigkeit ihrer Euro-4-Fahrzeuge zu verlängern: Über die „herkömmliche“ auslaufende Serie, die zwar die Anzahl auf eine Menge von 10 Prozent der zugelassenen Fahrzeuge eines Typs aus den Jahren 2019 und 2020 beschränke. Das habe allerdings den Vorteil, dass sich die Zulassungsfähigkeit der genehmigten Fahrzeuge dann auf zwei Jahre (2021 und 2022) erstrecke. Bei der nun beschlossenen Covid-19 Maßnahme aber wäre eine Neuzulassung hingegen nur für weitere 12 Monate, nämlich bis zum 31.12.2021, möglich, dafür wäre aber die Menge der betreffenden Einheiten höher. „Die Wahl hat er sogar für jede einzelne Typgenehmigung. Der Antragsteller sollte also genau prüfen, welche der beiden Regeln für eine auslaufende Serie am besten zu dem betroffenen Fahrzeugtyp passt“, so Gatzweiler in einer Stellungnahme des IVM.

Beim IVM sieht man in der nun beschlossenen Ergänzung indes „keinen Freifahrtschein für eine grundsätzliche Verlängerung der Euro-4-Norm“. Euro 5 komme in jedem Falle zum 01.01.2021.

Tags

Bleiben Sie auf dem Laufenden!

Newsletter
RSS Feed

Abo

Sie möchten die World of Bike abonnieren? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Aktuelle Ausgabe: 03/24