Zu laute Motorräder dürfen den Sommer über auf beliebten Bergstraßen Tirols nicht fahren.
Zu laute Motorräder dürfen den Sommer über auf beliebten Bergstraßen Tirols nicht fahren. (© WoB)
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Tirol erlässt Fahrverbote für laute Motorräder
29.05.2020

Das österreichische Bundesland präsentierte überraschend einen Maßnahmenkatalog gegen Motorradlärm.

2019 hatte das Land Tirol nach eigenen Angaben eine Studie in Auftrag gegeben, um die Entwicklung des Motorradlärms auf beliebten Zweiradstrecken im Land zu untersuchen. Die Studienergebnisse fielen derart aus, dass man nun Tatsachen schuf. „Wir werden mit 10. Juni dieses Jahres besonders laute Motorräder, welche laut Zulassung einen Nahfeldpegel von über 95 dB aufweisen, auf den einschlägigen Routen verbieten. Diese in Österreich erstmals auf Lärm basierenden Fahrverbote sollen zu einer spürbaren Entlastung für Mensch und Natur führen“, sagte Verkehrslandesrätin Ingrid Felipe, als sie am 28. Mai die Maßnahmen verkündete.

Laut der amtlichen Ankündigung beziehen sich die angekündigten Fahrverbote auf die Bergstraßen im Außerfern – im wesentlichen ist das der Tiroler Bezirk Reutte, der im Norden an Bayern grenzt. Im Einzelnen listet die Landesregierung folgende Strecken auf, die zwischen dem 10. Juni und 31. Oktober 2020 für zu laute Motorräder tabu sind:

  • B 198 Lechtalstraße von Steeg (Landesgrenze Vorarlberg) bis Weißenbach am Lech
  • B 199 Tannheimerstraße von Weißenbach am Lech bis Schattwald (Staatsgrenze Deutschland)
  • L 21 Berwang-Namloser Straße von Bichlbach bis Stanzach
  • L 72 Hahntennjochstraße 2. Teil von Pfafflar bis Imst (Passhöhe)
  • L 246 Hahntennjochstraße 1. Teil von Imst (Passhöhe) bis Imst Kreuzung Vogelhändlerweg
  • L 266 Bschlaber Straße von Elmen bis Pfafflar

Da es sich laut Verkehrslandesrätin Felipe bei den genannten Abschnitten „um seit vielen Jahren beliebte Ausflugsstrecken für unzählige MotorradlenkerInnen“ handle, sei die Lärmbelastung für die entlang der Straßen lebenden Menschen entsprechend gestiegen. Der Lärmexperte des Landes, Christoph Lechner, präzisierte: „Die gutachterliche Grundlage für diese Verordnungen bildet die repräsentative Lärmstudie, aus welcher klar hervorging, dass der Motorradverkehr an den Sommer-Wochenenden und insbesondere das hochtourige Fahren bei Beschleunigungs- und Bremsvorgängen am meisten störend für die Befragten sind. Fahrverbote für ‚laute‘ Motoräder und das Sperren bestimmter Strecken wird mit großer Mehrheit befürwortet, generelle Wochenendfahrverbote hingegen mehrheitlich abgelehnt.“

Die rechtliche Durchsetzbarkeit und die praktische Umsetzung der Maßnahme erläuterte Bernhard Knapp, Leiter der Verkehrsrechtsabteilung: „Sollte der in der Zulassung festgeschriebene Nahfeldpegel einen Wert von 95 dB überschreiten, gilt das Fahrverbot. Bei einer Übertretung muss mit einer Geldstrafe von 220 Euro gerechnet werden.“ Aktuell beträfen die Fahrverbote den Angaben zufolge rund sieben Prozent der in Österreich zugelassenen Motorräder. „Diese 4.400 lauten Motorräder erzeugen in Summe dieselbe Emission als Nahfeldpegel wie die restlichen circa 61.000 leiseren Motorräder“, so das amtliche Fazit.

Wer nach Österreich reisen und auf den genannten Strecken cruisen möchte, sich aber unsicher ist, ob sein Motorrad unter die als zu laut eingestuften fällt, sollte im Fahrzeugschein unter Ziffer U.1 nachschauen. Dort ist das eingetragene Standgeräusch, das die Tiroler Behörden zugrunde legen, verzeichnet.

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