Branche

Klasse A2: Bestandsschutz für 70kW-Regel?
25.05.2016

Das Bundesverkehrsministerium hat dem Bundesrat eine Verordnung vorgelegt, wonach bestehende Drosselungen Bestand haben sollen.

Der Industrie-Verband Motorrad (IVM) weiß lediglich von einer „großen Resonanz“ zu berichten, die das Bundesverkehrsministerium erhalten habe, als man dort plante, die 70kW-Regel für den Stufenführerschein A2 einzuführen. Woher diese „große Resonanz“ kam und von wem sie artikuliert wurde, ließ der IVM in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung offen. Offenbar war die „Resonanz“ aber groß genug, dass sich das Ministerium bemüßigt sah, in der entsprechenden Verordnung, die sie dem Bundesrat jetzt vorgelegt hat, einen Bestandsschutz für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland vorzusehen.

Demnach könnten laut IVM „Inhaber der Klasse A2, die vor dem kommenden Stichtag diesen Führerschein erworben haben, auch weiterhin in Deutschland gedrosselte Fahrzeuge führen, deren Ausgangsleistung höher als 70kW ist“. Will heißen: Man darf auch weiterhin in Deutschland auf seine auf 35 kW gedrosselte GSX-R oder ZX-10 steigen, wenn man sie denn vor dem in der Verordnung formulierten Stichtag zugelassen hat.

Unklar ist nach wie vor, was passiert, wenn man mit seinem temporär kastrierten Big-Bike die Grenzen des Bundesgebiets überschreitet. Zwar formuliert der IVM im besten Beamtendeutsch: „Aus europarechtlichen Gründen kann dieser Bestandsschutz jedoch nicht auf das Ausland ausgedehnt werden.“ Ob das aber heißt, dass man definitiv nicht fahren oder stattdessen auf unwissende Gendarmen oder Carabinieri bauen darf, bleibt offen. Klar ist nur eins: Die geplante Sitzung des Bundesrates zu der jetzt vorgelegten Verordnung soll am 8. Juli 2016 stattfinden.

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