Piaggio sieht durch Kumpan – im Bild das Modell 54 inspire – seine Urheberrechte in Sachen Rollerdesign verletzt. Im schwelenden Rechtsstreit ist vor Kurzem eine weitere Entscheidung gefallen.
Piaggio sieht durch Kumpan – im Bild das Modell 54 inspire – seine Urheberrechte in Sachen Rollerdesign verletzt. Im schwelenden Rechtsstreit ist vor Kurzem eine weitere Entscheidung gefallen. (© Kumpan Electric)
Branche

Kumpan: Erfolg im Rechtsstreit mit Vespa-Hersteller
17.08.2022

Im Disput mit den Italienern hat der Remagener E-Roller-Fertiger nach eigener Darstellung einen weiteren Etappensieg eingefahren – und einen „runden Tisch“ mit Piaggio angeregt.

Der italienische Piaggio-Konzern zeigt regelmäßig die Krallen, wenn es darum geht, die Marke Vespa vor vermeintlichen Nachahmern zu schützen. Kein Wunder: Die Kultmarke ist ein Synonym für ordentliche Stückzahlen in vielen Zweiradmärkten dieser Welt, die Rollersparte fungiert zweifellos als wichtiger Ertragsbringer im Konzerngefüge. Diesen Umstand hatte im November 2018 auch der deutsche Elektroroller-Fertiger e-bility mit seiner Marke Kumpan Electric zu spüren bekommen. In einer Art Coup hatte die italienische Finanzpolizei Guardia di Finanza – auf eine Anzeige des Piaggio-Konzerns hin – sämtliche Roller beschlagnahmt, die e-bility anlässlich des eigenen Messeauftritts auf der Zweiradmesse EICMA nach Mailand gekarrt hatte, um sie dort der Weltöffentlichkeit zu präsentieren. Seitdem tobt ein Rechtsstreit über mögliche Geschmacksmusterverletzungen beim Fahrzeugdesign zwischen den Marken Kumpan und Vespa. Und der ist nun um ein weiteres Kapitel reicher.

Wie aus Remagen, wo e-bility sitzt, verlautbart wurde, sei Anfang August dieses Jahres in dem Disput eine „wichtige juristische Entscheidung“ gefallen. In dem Rechtsstreit, in dem Piaggio das, wie man bei e-bility betont, EU-weit geschützte Design des Kumpan-Rollers „angegriffen“ habe, weil man unter anderem seine eigenen Marken-, Design- und Urheberrechte an der Formgestaltung der bekannten Vespa-Motorroller durch das Kumpan-Design verletzt sah, habe das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) Kumpan abermals Recht gegeben. Laut e-bility hatte das EUIPO einen Antrag von Piaggio bereits in erster Instanz zurückgewiesen – und auch die Beschwerdekammer des EUIPO habe in einer Entscheidung, datiert auf den 8. August 2022, die daraufhin von Piaggio eingelegte Beschwerde „in vollem Umfang“, so die Kumpan-Botschaft, zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung könne Piaggio nun innerhalb von zwei Monaten Klage erheben – ansonsten werde sie rechtskräftig, so die Information aus dem Kumpan-Lager.

„Wir freuen uns und sind erleichtert, dass uns erneut auf europäischer Ebene bestätigt wird: Unser Design ist keine Nachahmung eines Vespa-Motorrollers“, kommentierte Philipp Tykesson, einer der Gründer und Geschäftsführer der e-bility GmbH, den EUIPO-Entscheid. Und signalisierte zugleich Gesprächsbereitschaft in der Causa. „Der jahrelange Rechtsstreit hat enorme Ressourcen gebunden und uns von einem der wichtigsten Roller-Märkte Europas – Italien – ferngehalten. Gerne würden wir uns kurzfristig vor der nächsten EICMA im November mit der Eigentümerfamilie an einen Tisch setzen, um solche Auseinandersetzungen in der Zukunft zu vermeiden und das Thema nachhaltige Mobilität gemeinsam voranzubringen“, so Tykesson.

Signalwirkung
Zugleich ist man auf Seiten von e-bility überzeugt, dass der jüngst erzielte Beschluss Auswirkungen auf die gesamte Branche habe. „Die Entscheidung des EUIPO macht deutlich, dass das Design eines klassischen Motorrollers nicht ausschließlich Piaggio vorbehalten ist. Kreative E-Scooter-Player können mit innovativen eigenen Entwürfen ebenfalls Wege in diesen wichtigen Zukunftsmarkt finden“, schreibt Patentanwalt Matthias Wagner von Wagner Albiger & Partner, der Kumpan in dem Rechtsstreit vertritt.

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