„B196“: Der Führerschein „light“ für 125-er ist in Deutschland ein Erfolgsmodell.
„B196“: Der Führerschein „light“ für 125-er ist in Deutschland ein Erfolgsmodell. (© Aprilia)
Branche

„B196“: Der Führerschein „light“ für 125-er gerät zum Erfolgsmodell
02.03.2022

Autofahrer nutzten die Möglichkeit des Zweirad-Einstiegs am häufigsten in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen, wie das Kraftfahrt-Bundesamt bilanzierte. Klare Männerdomäne.

Seit dem 1. Januar 2020 ermöglicht der Gesetzgeber Inhabern eines Autoführerscheins (Klasse B), über das Absolvieren einer theoretischen und praktischen Schulung in einer Fahrschule die Berechtigung zum Führen eines Leichtkraftrades mit nicht mehr als 11 kW Leistung und 125 Kubikzentimeter Hubraum bzw. einem entsprechenden Elektroantrieb zu erwerben. Diese Berechtigung wird im Führerschein durch den Eintrag einer Schlüsselzahl – „B196“ – dokumentiert. Und diese Änderung im Fahrerlaubnisrecht geriet zum bundesweiten Erfolgsmodell. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) jetzt berichtete, wurden zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 1. Januar 2022 mehr als 130.000 sogenannter „B196“-Berechtigungen erworben. Die Bundesländer mit den traditionell höchsten Neuzulassungszahlen im Zweiradsektor führten dabei auch die „B196“-Statistik an: Am häufigsten wurde die betreffende Schlüsselzahl laut KBA in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen registriert.

<iframe title="2020 und 2021 erworbene B196-Berechtigungen nach Bundesland" aria-label="Tabelle" id="datawrapper-chart-hSkMa" src="https://datawrapper.dwcdn.net/hSkMa/1/" scrolling="no" frameborder="0" style="width: 0; min-width: 100% !important; border: none;" height="665"></iframe><script type="text/javascript">!function(){"use strict";window.addEventListener("message",(function(e){if(void 0!==e.data["datawrapper-height"]){var t=document.querySelectorAll("iframe");for(var a in e.data["datawrapper-height"])for(var r=0;r<t.length;r++){if(t[r].contentWindow===e.source)t[r].style.height=e.data["datawrapper-height"][a]+"px"}}}))}();</script>

Das Interesse an B196 war bei den Fahrerlaubnisinhabern mit etwa drei Viertel der insgesamt erworbenen Berechtigungen stärker ausgeprägt als bei den Autofahrerinnen, schreibt das KBA. Unabhängig vom Geschlecht sei der größte Anteil an Personen mit „B196“-Berechtigungen auf die Altersgruppe zwischen 45 und 60 Jahren entfallen, so die Behörde.

Die am 31. Dezember 2019 noch vom damaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) in Kraft gesetzte Neuregelung gilt in Deutschland für Fahrerlaubnisinhaber, die seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen, mindestens 25 Jahre alt sind und eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden absolviert haben. Im Führerschein wird die Berechtigung mit der Schlüsselzahl „196“ dokumentiert. Mit dieser Schlüsselzahl wird allerdings keine vollumfängliche Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Der Führerschein „light“ erlaubt lediglich das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubik, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Eine Erweiterung auf die Klasse A2 gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung ist damit laut Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich. Auch wichtig: Die „B196“-Lizenz gilt nur im Inland. Im Ausland dürfen Leichtkrafträder mit dieser Berechtigung nicht gefahren werden.

Tags

Bleiben Sie auf dem Laufenden!

Newsletter
RSS Feed

Abo

Sie möchten die World of Bike abonnieren? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Aktuelle Ausgabe: 03/24