Branche

Lärmgrenzwerte: Herstellerverband legt eigene Studie vor
15.12.2021

Neben Aspekten wie Verkehrssicherheit und Klima-Impact zählt die Reduzierung von Verkehrslärm zu einer der größten Herausforderungen der Zweiradindustrie. Das weiß auch die EU-Kommission, die bereits 2017 eine Studie zu dem Thema erarbeiten ließ. Jetzt hält der Verband der europäischen Zweiradhersteller ACEM mit einem eigenen Gutachten dagegen.

Bereits 2017 hatte die EU-Kommission im Rahmen einer Überarbeitung des EU-Typgenehmigungsrahmens für Fahrzeuge der Klasse L ein Expertenkonsortium damit beauftragt, eine Studie in Sachen Lärmentwicklung zu erarbeiten. Ziel der Erhebung: Das Potenzial für neue Geräuschgrenzwerte für Fahrzeuge der Klasse L in der Euro-5-Stufe auszuloten. Auch eine Kosten-Nutzen-Analyse sollte darin enthalten sein.

In ihrem Gutachten kamen die damals von der EU-Kommission beauftragten Spezialisten – grob zusammengefasst – zum Schluss, dass eine Reduzierung der durchschnittlichen Lärmemissionen eines Zweirads um 5 dB möglich und bezahlbar sei. Diese Empfehlung stieß den Verantwortlichen in der Zweiradindustrie sauer auf – und man kam innerhalb des europäischen Herstellerverbands zum Schluss, die Sache nochmals von eigenen Experten begutachten zu lassen. Wie der ACEM in einer aktuellen Presseerklärung schreibt, habe man in der EU-Studie sowohl die geringe Anzahl der getesteten Fahrzeuge als auch die mangelnde Belastbarkeit einiger Schlussfolgerungen moniert und insbesondere auch den Ergebnissen der Kosten-Nutzen-Analyse in der 2017-er Studie nicht folgen können.

2021 erfolgte nun die Überprüfung des EU-Gutachtens, mit der ACEM nach eigenen Angaben das in Brüssel ansässige Impact Assessment Institute (IAI) und ein unabhängiges Beratungsunternehmen für Akustiktechnik beauftragt hatte. Zudem sei die Technische Universität Graz noch mit der Durchführung einer experimentellen Studie über den Ist-Zustand der Lärmemissionen von acht motorisierten Zweirädern der aktuellen Generation beauftragt worden. Dabei sollten ACEM zufolge die wichtigsten Lärmquellen nach ihrem Beitrag zum Gesamtpegel des Vorbeifahrgeräuschs dieser Fahrzeuge – Ansauggeräusch, Motorgeräusch, Auspuffgeräusch und Gesamtgeräusch – bewertet und Messungen nach dem standardisierten Vorbeifahrgeräusch-Messverfahren gemäß UNECE-R 41.04 durchgeführt werden.

Kernerkenntnis der ACEM-Erhebung: Eine Reduzierung des Grenzwerts bereits um 2 dB wäre für die Hersteller technisch und wirtschaftlich äußerst anspruchsvoll, eine Reduktion um 5 dB demnach schlicht unrealistisch. Im Lichte dieses Ergebnisses fordert der Verband deshalb alle Interessengruppen, die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf, die Ergebnisse des neuen Gutachtens nicht nur zu prüfen, sondern auch „gebührend zu berücksichtigen, um in den derzeitigen Vorbereitungsphasen der Politikgestaltung jegliche Mängel zu vermeiden, die zu unklugen politischen Empfehlungen führen würden“.

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