Branche

Dienstmotorrad - Ist das möglich?
21.04.2021

Jeder Angestellte freut sich darüber, wenn die eigene Arbeit Anerkennung von den Vorgesetzten findet.

Für manche mag eine Gehaltserhöhung in diesem Kontext das erstrebenswerte Ziel sein. Andererseits steht der Dienstwagen als Objekt der Begierde auf der Skala noch immer weit oben. Lässt sich das repräsentative Gefährt in gleicher Funktion durch ein Motorrad ersetzen? Dieser Frage gehen wir hier in diesem Artikel nach.

Eine Frage der Branche

Das Modell des Dienstwagens stammt aus einer Zeit, in der sehr großen Wert auf Statussymbole gelegt wurde. In unserem postmateriellen Zeitalter scheint sich dies an vielen Stellen zu wenden. Ein Beispiel dafür ist der sich lockernde Dresscode, der in vielen Branchen beobachtet werden kann. Trotzdem wird es zum Beispiel als Angestellter bei einer Bank nicht möglich sein, ein Motorrad anstelle des klassischen Mercedes zu wählen.

Für viele Firmen ist es eine Frage von Image und Zielgruppe, ob sie dazu bereit sind, diese Freiheit zu gewähren. Gleichzeitig wird auch die Suche nach einem gemäßigten Modell in diesem Kontext eine große Rolle spielen. Andere Verkehrsmittel haben es in diesem Kontext sehr viel leichter. Dies gilt zum Beispiel für Dienstfahrräder, die gerade im urbanen Raum zuletzt stark an Bedeutung gewonnen haben.

Auch die eigentliche Art der Nutzung muss beim Motorrad kritisch betrachtet werden. Wer in seinem Beruf darauf angewiesen ist, viel Material ins Büro oder zu den Kunden zu transportieren, stößt mit dem Motorrad schnell an seine Grenzen. Dafür hat die Nutzung eines Firmenmotorrads an anderen Stellen klare Vorteile. Dies gilt zum Beispiel für die Parksituation im dicht besiedelten Raum. Hier reichen schon kleine Lücken aus, um das Motorrad dort abstellen zu können.

Die steuerliche Bedeutung

Der wichtigste Aspekt bei der Anschaffung dürfte aber die Frage der Steuer sein. Für den Firmenwagen gilt in diesem Kontext zum Beispiel die bekannte 1%-Regel. Sie besagt, dass dieser Teil des Listenpreises wie das eigentliche Gehalt versteuert wird. Nach dem gleichen Modell bietet sich auch beim Motorrad die Möglichkeit der steuerlichen Anrechnung. Sollten künftig Kosten anfallen, was zum Beispiel eine notwendige Reparatur oder den TÜV anbelangt, werden auch diese vom Arbeitgeber getragen. So haben Angestellte die Chance, ihre laufenden Kosten so niedrig wie möglich zu halten.

Der Gesetzgeber verdeutlicht, dass all die steuerlichen Vorteile, die mit einem Dienstwagen genutzt werden können, in der Form auch für ein Motorrad gelten können. Wichtig ist, dass hierfür die gleichen Pflichten der Dokumentation gelten. So müssten die Angestellten ein Fahrtenbuch führen, um die gefahrenen Kilometer im Auftrag des Unternehmens nachweisen zu können. Weitere Infos rund um das Fahrtenbuch sind hier auf dieser Seite zu finden.

Das Dienstmotorrad in der Praxis

Natürlich gilt auch ein Motorrad nur dann als Dienstfahrzeug, wenn es in erster Linie für diesen Zweck eingesetzt wird. Zumindest für den Weg zur Arbeit muss das Motorrad also über weite Teile des Jahres eingesetzt werden. Die Anfahrt kann natürlich auch künftig steuerlich geltend gemacht werden. Die Werbungskosten liegen im normalen Bereich von 0,30 Euro für den einfachen Weg. Der Besuch beim Steuerberater kann sich aber trotzdem lohnen. Dieser wird Auskunft darüber geben können, wann es sich im persönlichen Fall lohnt, doch über die einzelnen Fahrten Buch zu führen.

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