Branche

Hein Gericke beantragt Schutzschirmverfahren
09.08.2012

Nach Polo hat es nun auch Hein Gericke erwischt. Der Filialist aus Düsseldorf geht jedoch einen anderen Weg als Polo. So wird kein Insolvenzantrag im klassischen Sinne beantragt, sondern das neue Schutzschirmverfahren in Anspruch genommen.

Am 30.07.2012 hat die Geschäftsführung der Hein Gericke Deutschland GmbH beim AmtsgerichtDüsseldorf Antrag auf Anordnung eines eigenständigen Sanierungsverfahrens gestellt. Gleichzeitig beabsichtigtHein Gericke, seinen Gläubigern einen Sanierungsplan bis Anfang November 2012 vorzulegen. Die Geschäftewerden vom bestehenden Management uneingeschränkt fortgeführt. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Georg F. Kreplin aus Düsseldorf bestellt.

Mit dem neuen "Schutzschirmverfahren" (§ 270b InsO) sollen Schuldner, die rechtzeitig aktiv werden, in den Genuss eines eigenständigen Sanierungsverfahrens gelangen. Der Schuldner erhält auf einen entsprechenden Antrag und Beschluss des Insolvenzgerichts bis zu drei Monate Zeit, unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters aber in Eigenverwaltung, einen Sanierungsplan zu erstellen, ohne dem Vollstreckungsdruck der Gläubiger ausgesetzt zu sein.

Voraussetzung ist, dass noch keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und dass ein in Insolvenzsachen erfahrerer Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt bescheinigt, dass die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.

Meldungen aus England geben außerdem Aufschluss darüber, das auch die britische Tochter Hein Gericke UK insolvent ist und Gläubigerschutz beantragt hat.

Weitere Infos und News zu Hein Gericke können Sie in der September-Ausgabe der World of Bike (ET: 03.09.2012) lesen.

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